Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang
Manchmal ist es notwendig, dass Eltern ihre Kinder nur beaufsichtigt sehen können.
In solchen Situationen führt das Systemische Zentrum Pfalz erforderliche und sensibel der Situation betreffende Settings durch, damit Mutter/Vater und Kind(er) eine möglichst unbeschwerte Zeit gemeinsam verbringen können. Es wird den Eltern mit dem Grundgedanken „Alle Eltern lieben ihre Kinder!“ begegnet. Die begleiteten Umgänge finden der Situation angemessen und in geschützter Atmosphäre statt. Bei Bedarf ist das Systemische Zentrum Pfalz gerne behilflich, eine passende Location für die Durchführung der Umgänge zu finden.
Rechtliche Grundlage der Hilfe ist § 18 SGB VIII.
Ziele des Begleiteten Umgangs
Begleiteter Umgang soll in schwierigen Familiensituationen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach der Trennung des Kindes von ihnen wahrzunehmen. Dabei sind Bedingungen zu schaffen, die positive Erfahrungen und Interaktionen zwischen Kind und Umgangsberechtigten ermöglichen. Dazu gehört, dass der Begleitete Umgang in einer möglichst spannungsarmen Situation stattfindet. Die Gestaltung muss sich vor allem an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes orientieren, aber auch die Möglichkeiten der beteiligten Erwachsenen berücksichtigen..
Für die Gestaltung des Begleiteten Umgangs zwischen Eltern und Kind gelten folgende wichtige Aspekte:
- Begleiteter Umgang ist die Ultima Ratio der Gestaltung der Umgangs- Regelungen. Deshalb sollte er auch dann gestartet werden, wenn eine Entspannung der Beziehung der Eltern zunächst nicht möglich erscheint
- Begleiteter Umgang ist nicht als isolierte Maßnahme unabhängig von der Situation des Kindes durchzuführen. Vorbereitende und begleitende Gespräche mit Eltern und Kind bedeutsame Hilfen unabdingbar, um zu vermeiden, dass das Kind beim Begleiteten Umgang bestehenden Spannungen und Konflikten zwischen den Eltern ausgesetzt wird.
- Neben dem Begleiteten Umgang ist letztlich eine Normalisierung der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen und der Beziehung der Eltern zueinander auf der Elternebene anzustreben.
- Der Begleitete Umgang stößt dann an seine Grenzen, wenn seine Durchführung für das Kind nicht zumutbar ist und dem Wohl des Kindes entgegensteht.
Ein Begleiteter Ungang kommt in folgenden Situationen in Betracht:
- Wenn bisher zwischen einem Kind und einem Elternteil kein oder kein intensiver Kontakt bestanden hat oder längere Zeit zurückliegt
- Kontakt- bzw. Kommunikationslosigkeit der Eltern bis hin zur aggressiven Feindseligkeit
- Sucht und psychische Erkrankung
- Befürchtung der Kindesentziehung
- Bei gravierenden Ängsten der Kinder
- Bei Loyalitätskonflikten
- Verdacht auf oder Bestätigung des sexuellen Missbrauchs
- Körperliche und psychische Misshandlung
Die Bandbreite der Gründe für einen begleiteten Umgang ist weit gespannt,
Leuchtfeuer möchte in dieser Situation für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung gestalten.
Leuchtfeuer möchte in dieser Situation für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung gestalten.
Wir benötigen pro Tag 4 Umarmungen zum Überleben. Wir benötigen pro Tag 8 Umarmungen zum Leben. Wir benötigen pro Tag 12 Umarmungen zum Wachstum.
Virginia Satir