Eingliederungshilfe für Kinder im Grundschulalter
Eingliederungshilfe für Kinder im Grundschulalter
Wir gehen mit in die Schule
Die rechtliche Grundlage des Hilfeangebotes ist § 35a SGB VIII i.V.m. mit § 39 Abs. 3 und § 40 BSHG.
Zielgruppe:
Unser Betreuungsangebot richtet sich unter anderem an Kinder, die durch Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität oder hyperkinetische Störungen im Sozialverhalten so belastet sind, dass dadurch Schwierigkeiten im Schulalltag und in der Beschulbarkeit entstehen. Auch Kinder mit Störungen innerhalb des Autismus-Spektrums, Asperger- Syndrom sowie frühkindlicher Autismus können zur Zielgruppe gehören. Des Weiteren werden Kinder mit Teilleistungsstörungen, sozialemotionalen Beeinträchtigungen mit geringer Selbststeuerung sowie mit Verhaltens- und Lerndefiziten schulintegrativ begleitet.
Kostenträger und Verlauf der Maßnahme:
Die Integrationsmaßnahme wird über die Kostenträger Jugendhilfe und Eingliederungshilfe finanziert. Die integrative Unterstützung erfolgt auf Antrag der erziehungsberechtigten Personen. In vorgegebenen Abständen finden mit allen Beteiligten (Schule, Elternhaus, Therapeuten etc.) Hilfeplangespräche statt. Die pädagogische Fachkraft wird regelmäßig, je nach individueller Absprache, über den Integrationsprozess informieren. Die Ziele werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Wir können jederzeit etwas Neues lernen, vorausgesetzt wir glauben, dass wir es können.
Virginia Satir